Kennzeichnungspflicht

Kennzeichnung von Zusatzstoffen in der Gemeinschaftsverpflegung

Für die Herstellung von Lebensmittel ist der Einsatz von bestimmten Zusatzstoffen mit festgelegten Höchstmengen erlaubt. Die Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV) ist seit dem 09. Juni in Kraft und ersetzt die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV). Sie regelt die zugelassenen Zusatzstoffe für die entsprechenden Lebensmittel, sowie die Art und Weise der Kenntlichmachung sowohl für verpackte als auch für lose Ware.

Von großer Bedeutung für die Gemeinschaftsverpflegung ist § 5 der LMZDV. Hier wird die Art und Weise der Kenntlichmachung der Zusatzstoffe in den ausgegebenen Lebensmitteln und Speisen geregelt. Die Kennzeichnung muss immer gut sichtbar und in leicht lesbarer und unverwischbarer Schrift  vorgenommen werden. Im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung kann die Kennzeichnung auf Speisen- und Getränkekarten oder aber in Preisverzeichnissen oder auf Wochenplänen angeben werden. Besonders bei der Vorbestellung der Speisen im Internet oder über ein Portal der Schule sind die Angaben verpflichtend auf dem Speiseplan zu führen.

Bei lose ausgegebenen Speisen im Bereich der Selbstbediendung wie z.B. beim Free-Flow-Buffet oder Salatbuffet muss die Kennzeichnung auf einem Schild neben dem Lebensmittelmittel angeben werden.

Verpackte Lebensmittel müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn die zu kennzeichnenden Stoffe auf der abgegebenen Verpackungseinheit nicht mehr aufgedruckt sind. Zum Beispiel werden Müsliriegel aus der Umverpackung genommen und einzeln verkauft. Der einzelne Riegel ist zwar auch verpackt, die Angaben stehen jedoch nur auf der Umverpackung. In diesem Fall müssen die zu kennzeichnenden Stoffe auf einem Schild neben dem Lebensmittel oder auf dem Preisaushang kenntlich gemacht werden. Der Verkäufer muss in jedem Fall dafür Sorge tragen, dass der Kunde eine Möglichkeit hat, die zu kennzeichnenden Stoffe in Erfahrung zu bringen.

Die zu kennzeichnenden Zusatzstoffe und die zu kennzeichnenden Behandlungsverfahren sowie entsprechende Zutaten, die bestimmte Zusatzstoffe enthalten, finden Sie in einer Beispiellegende hier auf unserer Internetseite.