Schulverpflegung

Schulverpflegung
in Zeiten von Corona

Erfahren Sie hier alles über Gestaltung der Schulverpflegung in Zeiten von Corona und erhalten einen aktuellen Überblick über geltende Vorschriften.

© auremar - Fotolia.com
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Die Corona-Pandemie wirft unzählige Fragen rund um den Schulalltag auf, und damit auch um den richtigen Umgang mit der Verpflegungssituation von Kindern in Schule.

Als direkter Ansprechpartner für Fragestellungen rund um die Qualität, die Organisation und die Gestaltung von Schulverpflegung auch in der aktuellen Situation, stehen wir Ihnen bei der Entwicklung von Lösungsansätzen für die Umsetzung an Ihrer Schule zur Verfügung.

Einige Fragen, insbesondere zur Schulverpflegung, haben wir auf dieser Seite zusammengetragen, beantwortet und mit weiterführenden Informationen und Links ergänzt*.

Wo finde ich aktuelle und fachlich gesicherte Informationen zur „Corona-Lage“, zum Coronavirus (SARS-CoV-2) und zu der Erkrankung COVID-19?

Das Robert Koch Institut (RKI) hat umfassende Informationen sowie „Antworten auf häufig gestellte Fragen“ zusammengestellt und verweist darüber hinaus auf die jeweils zuständige Anlaufstelle. Lesen Sie hier mehr.

Informationen zum Coronavirus bekommen Sie vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Weitere Fragen und Antworten hat das BfR hier zusammengestellt (Stand: 09.04.2021).

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGVU) informiert sehr umfangreich und länderspezifisch auf Ihrer Seite.

Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kommuniziert auf ihrer Homepage aktuelle und fachlich gesicherte Informationen zum Coronavirus und erklärt in einem Kurzfilm „Warum Abstand halten so wichtig ist“. Erfahren Sie hier mehr.

Aktuelle Informationen und Geschehnisse sowie die Telefonnummer der Hotline der Niedersächsischen Landesregierung zum Coronavirus finden Sie hier. Aktuelle, darüber hinausreichende Informationen gibt es vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) oder den örtlichen Behörden.

Darüber hinaus gibt es weitere Institutionen, die aktuelle und fachlich gesicherte Informationen zur Corona-Pandemie kommunizieren. Aus Gründen der Übersichtlichkeit haben wir darauf verzichtet, an dieser Stelle alle aufzuführen. Die wichtigsten Fragen und Antworten aus dem Bereich Schulverpflegung haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt:

Stand August 2021

Wo finde ich aktuelle Informationen zum Schulalltag in Niedersachsen?

Auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) finden Sie Informationen zu Covid-19 (Corona). 

Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) unter Coronavirus und Schule – Alle Informationen oder auf dem Niedersachsen-Portal unter Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen.

Welche Maßnahmen sind erforderlich, um eine Verpflegung in Schulen zu ermöglichen?

Mit Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes findet auch Schulverpflegung wieder statt. Auf Basis der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes und des Rahmenhygieneplans Corona Schule kann Schulverpflegung organisiert und umgesetzt werden.  Für die Umsetzung einer Verpflegung haben wir für Sie „Tipps und Handlungsempfehlungen zur Verpflegungssituation in Schulen zu Zeiten von Corona zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Planung von Hygiene- und Abstandsregelungen alle Akteure Ihrer Schule berücksichtigen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt halten.

(Alle Angaben sind ohne Gewähr sowie ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.)

Was ist bei der Pausenverpflegung zu berücksichtigen?

Warteschlangen sind bei der Pausen- und Mittagsverpflegung zu vermeiden. Um eine reibungslose Versorgung sicherzustellen, können mehrere Verkaufsstellen eingerichtet oder die Pausenzeiten gestaffelt werden. Wenn möglich ist eine „Einbahnstraßenregelung“ einzurichten.
Auch Vorbestellsysteme haben sich bewährt: Das heißt, die Kinder können beim Kiosk vorbestellen (vorgefertigte Bestelllisten) und das Essen wird dann klassenweise zur Pause abgeholt. Bargeldlose Bezahlungen lassen sich häufig über das Mensa-Kartensystem realisieren.
Für ein Togo Angebot eignen sich umweltfreundliche Verpackungen aus Papier, nachwachsenden Rohstoffen oder kompostierbaren Bio-Kunststoff. Bestenfalls wird jedoch Mehrweg-Geschirr genutzt.
Für den Verzehr können „Snack-Zonen“ in der Mensa/Pausenhalle, dem Schulhof oder den Fluren für die jeweilige Kohorte eingerichtet werden. Bei der Bestuhlung dieser Bereiche sind Mindestabstände, Fluchtwege und Brandschutz zu beachten.
Alle Personen, die Lebensmittel in den Umlauf bringen, sind als Lebensmittelunternehmer zu betrachten und unterliegen somit der Hygieneverordnung. Eine Dokumentation der Belehrung empfiehlt sich besonders in diesen Zeiten.
Auch Eltern, Ehrenamtliche und Schüler*innen können an der Versorgung der Schulgemeinschaft unter Berücksichtigung der derzeitigen Hygiene- und Dokumentationsregeln mitwirken.

(Stand August 2021, alle Angaben sind ohne Gewähr sowie ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.)

Was ist bei der Mittagsverpflegung zu berücksichtigen?

Einzelne Kohorten dürfen gemeinsam Mittagessen, zwischen den Schüler*innen unterschiedlicher Kohorten ist die Abstandsregeln von 1,50m zu berücksichtigen. (Immer unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens)
Das Händewaschen oder Desinfektion ist vor dem Essen zu gewährleisten.
Das begleitende Personal hat einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Mehrere Kohorten sind räumlich oder zeitlich in der Mensa voneinander zu trennen.
Auch das Essen in Tischgemeinschaften ist möglich  – das begleitende Personal gibt das Essen auf.
Das Tauschen der Teller oder Probieren beim Nachbarn ist nicht gestattet.
Zwischenreinigung der Tische zwischen 2 Kohorten
Durchlüften (bei komplett geöffneten Fenstern) des Speiseraumes zwischen 2 Essendurchgängen.
Gruppenbildung vor dem Speiseraum vermeiden, ein zügiger Wechsel gelingt besser durch eine “Einbahnstraßen-Regelung“.
Dokumentation der zeitgleich anwesenden Schüler*innen und Lehrkräfte, bzw. betreuendem Personal kann häufig durch Mensa-Kartensysteme oder in Kooperation Schule / Speisenanbieter erfolgen.
Für höhere Klassen bieten sich Togo-Angebot und separate „Verzehrzonen“ an. Bei der Bestuhlung dieser Bereiche sind Fluchtwege / Brandschutz, sowie der Abstand unter den Schüler*innen zu beachten.
Auch Vorbestellsysteme haben sich bewährt, die dann klassenweise abgeholt werden.
Bargeldlose Bezahlungen lassen sich häufig über das Mensa-Kartensystem realisieren.
Für ein Togo-Angebot eignen sich umweltfreundliche Verpackungen aus Papier, nachwachsenden Rohstoffen oder kompostierbaren Bio-Kunststoff. Bestenfalls wird jedoch Mehrweg-Geschirr genutzt.
Alle Personen, die Lebensmittel in den Umlauf bringen, sind als Lebensmittelunternehmer zu betrachten und unterliegen somit der Hygieneverordnung. Eine Dokumentation der Belehrung empfiehlt sich besonders in diesen Zeiten.
Auch Eltern, Ehrenamtliche und Schüler*innen können an der Versorgung der Schulgemeinschaft unter Berücksichtigung der derzeitigen Hygiene- und Dokumentationsregeln mitwirken.

Eine gute Übersicht bietet der DEHOGA Bundesverband über die aktuellen Beschränkungen für das Gastgewerbe nach Bundesländern unterteilt

(Stand August 2021, alle Angaben sind ohne Gewähr sowie ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.)

Gibt es die Möglichkeit einer alternativen Mittagessen-Versorgung der Schüler*innen, die BuT-berichtigt sind?

Aufgrund der verlängerten Schulschließungen und des Distanzlernens gibt es durch eine Ergänzung des SGB II §68 auf kommunaler Ebene die Möglichkeit, die Kosten für ein gemeinsames warmes Mittagessen umzuwidmen und stattdessen Alternativen anzubieten.

Mit folgenden Möglichkeiten können Sie, nach Absprache mit dem zuständigen Schulträger, den BuT- berechtigten Schüler*innen in jedem Fall eine Mittagsverpflegung zukommen lassen:

  • Lunchpakete für den Verzehr in den Klassen/Lerngruppen/zu Hause
  • Kochboxen mit Lebensmitteln und Rezepten für eine Woche (oder die berechtigten Tage) zum Kochen zu Hause
  • Lieferservice
  • Ausgabestellen zur Abholung

Natürlich ist es wünschenswert, wenn die Angebote den Vorgaben für eine gesundheitsfördernde Ernährung entsprechen. Anregungen dazu finden Sie im aktualisierten DGE Qualitätsstandard für Verpflegung in Schulen oder unter Schule+Essen=Note1.

Gute Beispiele werden in Niedersachsen auch schon umgesetzt. So haben z. B. die Stadt Oldenburg  (auch Osnabrück setzt diese Lösung um ) und auch die Stadt und der Landkreis Göttingen Lösungen gefunden, die berechtigten Schüler*innen zu versorgen. Bestellt und abgerechnet werden diese Angebote über die Mensacard. Wir von der Vernetzungsstelle sind gern dabei behilflich, Lösungsansätzen zu finden und zu diskutieren. Sicherlich gibt es auch schon weitere Möglichkeiten, die umsetzbar sind. Wenn Sie in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis ebenfalls einen guten Weg gefunden haben, freuen wir uns auch über Ihre Lösungen und Anregungen.

(Stand August 2021, alle Angaben sind ohne Gewähr sowie ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.)

Was ist beim Kochen mit Schüler*innen im Rahmen des Unterrichts zu berücksichtigen?

Bei der Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln sind die derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregeln und die Hygieneregeln bei der Zubereitung von Lebensmitteln zu beachten (siehe auch: Niedersächsisches Landesgesundheitsamt: Arbeitshilfe zur Erstellung des Hygieneplans für die Schule auf der Grundlage des § 36 Infektionsschutzgesetz).

Im Übrigen gilt Folgendes:
Es gibt derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen auf anderem Weg, etwa über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Auch für andere Coronaviren sind keine Berichte über Infektionen durch Lebensmittel bekannt. Coronaviren können sich in Lebensmitteln nicht vermehren; sie benötigen dazu einen lebenden tierischen oder menschlichen Wirt. Da die Viren hitzeempfindlich sind, kann das Infektionsrisiko durch das Erhitzen von Lebensmitteln zusätzlich weiter verringert werden.

Gemeinsam genutzte Gegenstände sind am Ende des Unterrichts hygienisch zu reinigen. Tensidhaltige Reinigungsmittel wie Seife und Spülmittel sind hier ausreichend. Eine Reinigung von Besteck und Geschirr im Geschirrspüler bei 60 Grad Celsius oder höherer Temperatur ist besonders effizient. Wo dies nicht möglich ist, sollte bei manuellen Spülprozessen möglichst warmes Wasser (> 45 °C, jedoch zum Schutz der Hände nicht höher als 50 °C) mit Spülmittel verwendet werden.

(Stand November 2021, Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium; Alle Angaben sind ohne Gewähr sowie ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.)

Wie kann ich mich und meine Mitmenschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen?

Eine gründliche Handhygiene, das Einhalten der Mindestabstände zu anderen Menschen und der Niesetikette sowie das Tragen von Mund- und Nasenschutz können das Infektionsrisiko verringern.

Wie Sie sich und andere schützen können, können Sie beispielweise auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nachlesen. Die wichtigsten Tipp und Informationen wurden ebenfalls von der BZgA in einer Übersicht anschaulich zusammengefasst.

Lesen Sie ebenfalls hier mehr über die Vorschriften der Landesregierung und die aktuellen Verordnungen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS).

Auch zu diesem Thema gibt es noch weitere Informationen und Übersichten von anderen Institutionen, die hier nicht alle aufgeführt sind.

Können Coronaviren über Lebensmittel übertragen werden (z.B. in der Mensa)?

Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt es derzeit keinen Nachweis, dass sich Menschen über kontaminierte Lebensmittel mit dem Coronavirus infiziert haben. Dennoch sollte beim Umgang mit Lebensmitteln verstärkt auf die allgemeinen Hygienerichtlinien/-vorschriften geachtet werden und die richtigen Temperaturen bei Lagerung und Zubereitung eingehalten werden. Erfahren Sie hier mehr dazu.

Stand März 2021

Welche Verhaltensregeln sind beim Verzehr von Lebensmitteln im Schulalltag zu beachten?

Generell sollte darauf geachtet werden, dass die Kinder sich vor und nach dem Verzehr von Lebensmitteln gründlich die Hände waschen. Jedes Kind sollte nur das eigene Essen verzehren und nicht mit anderen Kinder tauschen oder von ihnen probieren. Das Essen und Trinken sollte innerhalb der Kohorte und unter Einhaltung des Mindestabstandes (je nach Infektionsgeschehen) stattfinden. Die Schülerinnen und Schüler sollten die ggf. benutzte „Brotbox“ bzw. das benutzte Geschirr oder Besteck am Ende der Essenspause wieder in der eigenen Schultasche verstauen, am besten in einem extra für den Transport gedachten Behältnis (Dose, Plastiktüte o.ä.) oder eigenständig an dem für das „Schmutz-Geschirr“ vorgesehenen Ort abgeben.

Lesen Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mehr dazu.

Darf das EU-Schulprogramm weitergeführt werden und wenn ja, was ist zu beachten?

Wenn von Seiten der Schule, des Schulträgers und des Lieferanten die organisatorischen und hygienischen Voraussetzungen eingehalten werden können, darf das EU-Schulprogramm an den teilnehmenden Schulen bzw. Einrichtungen fortgesetzt werden. Das Bewerbungsverfahren für die Teilnahme am EU-Schulprogramm im Schuljahr 2020/21 ist abgeschlossen. Alle Änderungen und Informationen, die das EU-Schulprogramm betreffen werden vom zuständigen Ministerium hier bekannt gegeben.

Dazu, was bei der Umsetzung des EU-Schulprogramms aktuell zu beachten sei, und ob es Bedenken bezüglich der Verteilung von Gemüse und Obst sowie Milch in der Schule gibt, hat sich das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) wie folgt geäußert:

„[…] bei der Umsetzung der angefragten Lebensmittelverteilung im Rahmen des EU-Schulprogramms gibt es keine grundsätzlichen Bedenken. Wir möchten aber einige Anmerkungen zur Durchführung der Lebensmittelverteilung geben. Hierbei gehen wir davon aus, dass die Milch in verschlossenen Gebinden angeliefert wird (Flaschen o.ä.) und das Obst und Gemüse in nicht-zubereiteter, nicht-vorportionierter Form (d.h. als ‚ganzes‘ Obst bzw. Gemüse).

Bei der Verteilung von Milch ist von einer vergleichbaren Situation wie z.B. beim Erwerb/der Verwendung von Milch aus Supermärkten aus, d.h. dass saubere, nicht verschmutzte Gebinde angeliefert und verteilt werden. Hierfür sehen wir keine Bedenken.

Obst und Gemüse, das ohne weitere Behandlung wie schälen und/oder zerkleinern verteilt wird, ist vor der Verteilung gründlich zu waschen. Dies ist von hierfür benannten Person(en), die Erfahrung im Umgang mit Lebensmitteln haben, durchzuführen (z.B. Lieferant, Eltern, Lehrkräfte). Obst und Gemüse, das nach Schälen und/oder Zerkleinern direkt für den Konsum gedacht ist, sollte unter Berücksichtigung von Küchenhygieneregeln und von Personen, die hiermit vertraut sind vorbereitet werden. Idealerweise sollte dies in einer Schulkantine/Schulmensa von entsprechenden Personal durchgeführt werden. […]“ (Quelle: NLGA, Veröffentlichung nach Rücksprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbracuherschutz, 07.09.2020).

 

Was gibt es bei der Lagerung und Zubereitung von und dem Umgang mit Lebensmitteln zu beachten?

Generell sollten bei der Lagerung, dem Umgang mit und der Zubereitung von Lebensmitteln die allgemeinen Hygienerichtlinien/-vorschriften und Temperaturen eingehalten werden. Diese hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) unter „Verbraucherschutztipps: Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt“ und unter „Information: Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie“ in Kooperation mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zusammengefasst. Das Merkblatt „Temperaturen“ der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niedersachsen gibt Hinweise auf die richtigen Lager- und Ausgabetemperaturen.

Kann ich mich in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung über Besteck oder Geschirr mit dem Coronavirus infizieren?

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beantwortet diese Frage wie folgt: „Grundsätzlich können Coronaviren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Besteck oder Geschirr gelangen und auf diesen festen Oberflächen eine Zeit lang überleben. Eine Schmierinfektion erscheint dann möglich, wenn das Virus über das Besteck oder über die Hände auf die Schleimhäute des Mund- und Rachenraumes oder die Augen übertragen wird. Dem BfR sind jedoch bisher keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über diesen Übertragungsweg bekannt.“

(Quelle: https://www.bfr.bund.de/cm/343/kann-das-neuartige-coronavirus-ueber-lebensmittel-und-gegenstaende-uebertragen-werden.pdf, Seite 2und 3, Stand: 09.04.2021)

Kann das Coronavirus durch den Geschirrspüler oder das Abwaschen per Hand auf Besteck und Geschirr inaktiviert werden?

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beantwortet diese Frage wie folgt: „Als behüllte Viren, deren Erbgut von einer Fettschicht (Lipidschicht) umhüllt ist, reagieren Coronaviren empfindlich auf fettlösende Substanzen wie Alkohole und Tenside, die als Fettlöser in Seifen und Geschirrspülmitteln enthalten sind. Wenngleich für SARS-CoV-2 hierfür noch keine spezifischen Daten vorliegen, ist es hoch wahrscheinlich, dass durch diese Substanzen die Virusoberfläche beschädigt und das Virus inaktiviert wird. Das gilt insbesondere auch dann, wenn im Geschirrspüler das Geschirr mit 60 Grad Celsius oder höherer Temperatur gereinigt und getrocknet wird.“

(Quelle: https://www.bfr.bund.de/cm/343/kann-das-neuartige-coronavirus-ueber-lebensmittel-und-gegenstaende-uebertragen-werden.pdf, Seite 4, Stand: 09.04.2021)

Stellen Trinkwasserspender in der Schule ein Übertragungsrisiko dar?

Laut Umweltbundesamt ist eine Übertragung des Coronavirus über das Trinken von Leitungswasser höchst unwahrscheinlich. Erfahren Sie hier mehr.

Allerdings sollte bei der Nutzung von Trinkwasserspendern generell auf einen hygienischen Betrieb geachtet werden. Alle wichtigen Informationen zum Trinkwasserspender in der Schulverpflegung wurden auf unserer Homepage für Sie zusammengestellt. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erhalten Sie Informationen zum „Hygienischer Betrieb von freistehenden Wasserspendern. „Hygienemängel bei Wasserspendern“ werden ebenfalls vom BfR aufgegriffen

Wie können Eltern für eine optimale Verpflegung im Schulalltag sorgen?

Wenn keine oder eingeschränkte Verpflegungsmöglichkeiten in der Schule vorhanden sind, sollte den Kindern ausreichend Essen und Trinken von zu Hause mitgegeben werden.

Anregungen für die „Brotbox“ – lassen Sie sich inspirieren:

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) gibt Tipps für die Gestaltung des Pausenbrotes. Lesen Sie mehr über „Das ideale Pausenfrühstück – Was sollen Kinder mit in die Schule nehmen?“.

Auch das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) macht deutlich, welche Lebensmittel und Getränke zu einem „vollwertigen Pausensnack“ gehören und zeigt auf, was nicht in die Brotdose gehören sollte. Darüber hinaus erhalten Sie Tipps, wie Sie Ihre Kinder schrittweise an eine gesunde Pausenverpflegung heranführen können. Erfahren Sie hier mehr.

In der „Schule + Essen = Note 1 – Rezeptdatenbank“ erhalten Sie Anregungen, was Sie Ihrem Kind neben der „klassischen Stulle“ außerdem noch mit in die Schule geben können. Wie wäre es mit einer Brokkoli-Tomaten-Dinkel-Quiche, einem Crêpes mit Möhren-Zucchini-Rindfleisch-Füllung, einem grünen Smoothie (Feldsalat, Blattspinat, Sellerie, Banane, Kiwi) und dazu Müslistange mit Butter, einem Vollkornnudelsalat mit Thunfisch, Tomate, Gurke und Mais oder einem Vollkornbrötchen mit Gemüsefrikadelle und einem Apfel?

Holen Sie sich auch Snack-Inspiration in der Rezeptbroschüre „Mach’s Mahl“ vom Landeszentrum für Ernährung Baden-Württemberg an der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum (LEL)

Zum Thema „Snacks“ haben wir auf unserer Homepage Informationen für Sie zusammengestellt.