Schulverpflegung
Umgang mit Allergenen
Wenn Kinder unter Lebensmittelunverträglichkeiten oder -allergien leiden, kann das Schulessen eine Herausforderung sein. Wir zeigen, worauf Verpflegungsverantwortliche achten sollten und wie sie die betroffenen Kinder und Eltern einbinden können.

Allergische Reaktionen auf Lebensmittel
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen einer Lebensmittelunverträglichkeit und einer Lebensmittelallergie zu verstehen:
- Bei einer Lebensmittelallergie reagiert das Immunsystem auf ein eigentlich harmloses Lebensmittel mit einer starken Abwehrreaktion. Bereits kleinste Mengen können eine allergische Reaktion auslösen. Die Beschwerden können sehr unterschiedlich sein und reichen von Hautreaktionen, Schwellung der Lippen, Schnupfen, Jucken im Hals, Beschwerden im Magen-Darm-Trakt bis hin zu lebensbedrohlichen Reaktionen. Ein betroffenes Schulkind muss das entsprechende Allergen strikt meiden!
- Bei einer Lebensmittelunverträglichkeit können einzelne Lebensmittel oder ihre Bestandteile nur eingeschränkt im Magen-Darm-Trakt verarbeitet werden. Die Beschwerden können denen einer Allergie zwar ähnlich sein, sind aber harmlos. Schwere allergische Reaktionen treten nicht auf. Meist kann das betroffene Schulkind sogar kleine Mengen des auslösenden Lebensmittels vertragen, die individuell verträgliche Menge ist unterschiedlich.
Für einen sicheren Umgang mit Allergenen in der Schulverpflegung ist es hilfreich, sich ein umfassendes Bild zu machen. Dafür sind folgende Punkte zu beachten:
Häufige Auslöser
Als häufige Auslöser für allergische Reaktionen im Kindesalter listet das Netzwerk Gesund ins Leben Hühnerei, Kuhmilch, Erdnuss, Schalenfrüchte (Nüsse), Weizen, Fisch, Sesam und Soja auf. Bei Kleinkindern sind etwa 4 % von einer Lebensmittelallergie betroffen, Lebensmittelunverträglichkeiten treten noch seltener auf. Fachleute weisen darauf hin, dass sich viele Lebensmittelallergien bis zum Schulalter wieder verlieren. Lebensmittelunverträglichkeiten können nach dem Verzehr von Gluten, Fruktose oder Laktose auftreten.
Ärztliche Diagnose entscheidend
Bei Beschwerden vermuten Eltern deutlich häufiger eine Lebensmittelallergie, als dies tatsächlich medizinisch nachgewiesen wird. Die Fachleute des Netzwerks Gesund ins Leben sprechen deshalb eine wichtige Empfehlung aus: Allein ein Verdacht rechtfertigt keinen längerfristigen Ausschluss von Lebensmitteln. Das kann das Schulkind erheblich belasten und seiner Gesundheit sogar schaden. Ein Ausschluss eines Lebensmittels soll daher nur auf Grundlage einer gesicherten ärztlichen Diagnose erfolgen.
- Tipp: Verantwortliche in Schulen erhalten Handlungssicherheit, wenn sie die Eltern bitten, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Das Bundeszentrum für Ernährung hat gemeinsam mit dem Deutschen Allergie- und Asthmabund und weiteren Partnern dafür ein kostenloses Formular plus Begleitinformation entwickelt.
Trotz Allergie: Teilnahme am Schulessen ermöglichen
Das oberste Ziel ist laut DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen, betroffenen Kindern und Jugendlichen eine Teilnahme am Schulessen zu ermöglichen. Viele Caterer haben sich bereits auf die Versorgung dieser Kinder eingestellt und können in der Regel ei-, milch- oder fischfreie Mahlzeiten liefern. So können die Kinder trotz ihrer Einschränkungen an der Schulverpflegung teilhaben.
In Ausschreibungen und Verträgen können Schulträger eine gute Basis dafür schaffen und entsprechende Verabredungen treffen. Ein Essen für Allergiker*innen kann teurer sein: Das kann sich durch den Einsatz besonderer Lebensmittel wie z. B. laktosefreie Milchprodukte, glutenfreie Teigwaren oder allergenfreier Fertiggerichte ergeben. Werden in einer Schule Kinder mit unterschiedlichen Allergien versorgt, muss eventuell ein*e Mitarbeiter*in beim Caterer eigens für die Herstellung dieser Speisen abgestellt werden. Das kann ebenfalls Mehrkosten verursachen. Im Sinne einer Solidargemeinschaft ist es sinnvoll, wenn etwaige Mehrkosten als Mischkalkulation auf alle Mahlzeiten umgelegt werden.
Häufig hilft es Betroffenen schon, wenn sie entsprechend gekennzeichnete Mahlzeitenkomponenten einzeln auswählen können, statt ein gesamtes Menü bestellen zu müssen. Wenn es gar nicht anders geht oder Kinder hochallergisch auf ein Lebensmittel reagieren, muss die Möglichkeit bestehen, mitgebrachte Speisen in der Schule zu erwärmen. Hierfür sollte in der Schule eine Mikrowelle sowie ein gesonderter Platz in Kühl- oder Tiefkühlgeräten vorhanden sein.
Ansprechpartner und Notfallplan
Es ist sinnvoll, wenn Sie in Ihrem Hygienekonzept festlegen, wer in Ihrer Schule als Ansprechpartner*in für allergiebetroffene Kinder und ihre Eltern zur Verfügung steht. Diese*r Expert*in sollte entsprechend geschult sein und den Umgang mit einem Allergie-Notfall-Set oder Notfallmedikamenten gut kennen. Eine Risikosituation ist der anaphylaktische Schock. Sprechen Sie sich mit allen Beteiligten eng ab in Bezug auf Kinder, bei denen eine solche Reaktion möglich sein kann. Gemeinsam mit den Eltern können Sie für jedes betroffene Kind eine Dokumentation anlegen, die beschreibt, auf was es im Notfall ankommt. Halten Sie diese Dokumentation immer aktuell und lassen Sie sich ärztliche Diagnosen regelmäßig von den Eltern bestätigen (z. B. jährliche Aktualisierung).
Materialien und Links:
Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Nordrhein-Westfahlen: Allergenkennzeichnung auch für Kitas und Schulen verpflichtend
Arbeitsgemeinschaft allergiekrankes Kind (AAK): Außerhäusige Verköstigung (Broschüre)
Deutsche Zöliakie Gesellschaft (DZG): Publikationen (Flyer „Zöliakie und Schule“ auswählen)