25. Oktober 2023

DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen: Aktualisierte Auflage veröffentlicht – Was hat sich geändert?

Mit dem „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen“ erhalten Verantwortliche der Schulverpflegung Unterstützung bei der Gestaltung eines zukunftsfähigen Speise- und Getränkeangebotes. Nach der umfänglichen Überarbeitung und Neuauflage im Jahr 2020 wurde er nun gemeinsam mit den weiteren DGE-Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung aktualisiert. Erfahren Sie hier im Überblick, was sich geändert hat.

Inhaltlich aktualisiert

Im Fokus der Aktualisierung standen zum einen inhaltliche Anpassungen, die auf Aktualisierungen in der entsprechenden Primärliteratur zurückgingen. Dies betrifft beispielsweise die aufgeführten DIN-Normen in Kapitel 4.3 „Zubereitung“ oder die Tabelle zu den geschätzten Treibhausgasemissionen ausgewählter Lebensmittel in Kapitel 3.1 „Bedeutung eines gesundheitsfördernden und nachhaltigen Verpflegungsangebotes“. Einige Textpassagen und Kriterien wurden zudem sprachlich geschärft oder angepasst, um die Verständlichkeit bzw. den Lesefluss zu verbessern.

Zum anderen haben zentrale Begrifflichkeiten bzw. Veröffentlichungen Einzug in die DGE-Qualitätsstandards gehalten, etwa der Begriff der „fairen Ernährungsumgebung“. Dieser wurde durch das Gutachten „Politik für eine nachhaltigere Ernährung“ des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz am BMEL (WBAE) aus dem Jahr 2020 geprägt. Ein gesundheitsförderndes und nachhaltiges Verpflegungsangebot kann demnach einen entscheidenden Beitrag zur Schaffung fairer Ernährungsumgebungen leisten. Darauf werden Verpflegungsverantwortliche nun an verschiedenen Stellen hingewiesen. Ebenso erfolgt in Kapitel 3.1 eine kurze Erklärung und Einordnung der Planetary Health Diet. Die 2019 von der EAT-Lancet-Kommission veröffentlichte globale Referenzernährung sorgte weltweit für Aufmerksamkeit und wird zunehmend auch in der Gemeinschaftsverpflegung als Grundlage zur Gestaltung des Angebots herangezogen. Verpflegungsverantwortliche erfahren, dass die globalen Empfehlungen an die Esskultur und vorhandenen Ressourcen in Deutschland angepasst werden müssen. In den Kriterien des DGE-Qualitätsstandards ist dies bereits berücksichtigt.

Pflanzliche Alternativen stärker fokussiert

Auf dem Weg hin zu einer stärker pflanzenbasierten und damit klimafreundlicheren Ernährung gewinnen pflanzliche Alternativen zu tierischen Lebensmitteln zunehmend an Bedeutung. Auch in der Gemeinschaftsverpflegung werden diese immer häufiger eingesetzt, etwa Haferdrink in Desserts oder Tofu anstelle von Hackfleisch. Auf diese Entwicklung geht der aktualisierte DGE-Qualitätsstandard nun stärker ein, u. a. durch ein neues Kriterium in Kapitel 4.1.3 „Der Speiseplan“. Demnach sollte die Basis eingesetzter pflanzlicher Alternativen auf dem Speiseplan eindeutig benannt werden, um Tischgästen eine transparente und bewusste Speiseauswahl zu ermöglichen.

Des Weiteren wurde in Kapitel 3.1 die erwähnte Tabelle zu den geschätzten Treibhausgasemissionen ausgewählter Lebensmittel um pflanzliche Alternativen zu Fleisch sowie Milch und Milchprodukten erweitert. Verpflegungsverantwortliche können so die entsprechenden Klima-Fußabdrücke miteinander vergleichen und erhalten damit Unterstützung bei der Speiseplanung.

Wenige Änderungen in Kriterien

Die Kriterien für eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Verpflegung – Kernstück des DGE-Qualitätsstandards – sind über die bislang aufgeführten Änderungen hinaus nur geringfügig, zumeist lediglich in den Erläuterungstexten, angepasst worden. Überwiegend handelt es sich dabei um sprachliche Präzisierungen.

Das Kapitel 2.4 „Lob- und Beschwerdemanagement“ wurde um das Kriterium „Rückmeldungen zum Speiseangebot werden regelmäßig eingeholt ausgewertet und Maßnahmen abgeleitet.“ erweitert.  Die Akzeptanz der Schüler*innen ist für den Erfolg ein ganz wesentlicher Aspekt. Um diese zu erreichen sind Rückmeldungen zum Speiseangebot in Form von Lob, Beschwerden und Wünschen unerlässlich.

In Kapitel 4 „Gestaltung einer gesundheitsfördernden und nachhaltigen Verpflegung“ wurde in den angegebenen Lebensmittelqualitäten der Passus „ohne Zucker und Süßungsmittel“ zu „ohne Zusatz von Zucker und sonstigen süßenden Zutaten“. Süßende Zutaten umfassen demnach sowohl Süßungsmittel wie Süß- und Zuckeraustauschstoffe als auch Honig oder Fruchtdicksäfte. Lebensmittel wie Müsli, Obst oder Milchprodukte gehören entsprechend dann zur optimalen Auswahl, wenn sie keine dieser süßenden Zutaten enthalten.

Sprachlich präzisiert wurde auch das Kriterium „Fleisch aus artgerechter Tierhaltung ist im Angebot“ in Kapitel 4.2 „Der Einkauf“. Es lautet nun „Fleisch wird bevorzugt aus artgerechter Tierhaltung bezogen.“ Grund der Anpassung war, dass die ursprüngliche Formulierung als Vorgabe zum (täglichen) Angebot von Fleisch hätte interpretiert werden können. Dies widerspricht jedoch der Möglichkeit und Empfehlung, auch ovo-lacto-vegetarische Speisen anzubieten.

Die vormals separaten Kriterien zur Information über kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe und Allergene in Kapitel 4.1.3 „Der Speiseplan“ wurden zu einem Kriterium zusammengeführt und jene zu Warmhaltezeiten und -temperaturen in Kapitel 4.3 „Zubereitung“ an die aktualisierte zugrundeliegende DIN-Norm angepasst. In dieser ist nun zum einen von Heißhaltezeiten und -temperaturen die Rede, zum anderen gab es eine Änderung in den Vorgaben zur Heißhaltetemperatur: Statt vormals 65 °C sollte diese nun mindestens 60 °C an allen Stellen der Speisen betragen. Die Norm empfiehlt für die Praxis jedoch einen Sicherheitsaufschlag von 5 °C. Diese Anpassungen wurden in das entsprechende Kriterium des DGE-Qualitätsstandards eingearbeitet.

Neue Struktur in Kapitel 5

Um die Sichtbarkeit der Aspekte „Raum- und Pausengestaltung“, „Nuding“ und „Ernährungbildung“ in Kapitel 5 „Der Blick über den Tellerrand“  zu erhöhen, sind diese Themen um eine Gliederungsebene nach oben gerückt. Ein paar wenige Textpassagen, v. a. die Einleitung in Kapitel 5 wurden sprachlich geschärft bzw. an die neue Gliederung angepasst.

An aktuelle Rechtsgrundlagen angepasst

Vergleichsweise umfänglichere Anpassungen hat Kapitel 6 „Rechtliche Rahmenbedingungen für die Verpflegung“ erfahren. Neben sprachlichen Änderungen wurden die aufgeführten Rechtsgrundlagen wo nötig durch aktualisierte Fassungen ersetzt oder ergänzt. Neu aufgenommen wurde beispielsweise die erst kürzlich verabschiedete Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV), die die Auslobung von Bio-Lebensmitteln auf dem Speiseplan regelt. Ebenso gibt eine neue Tabelle einen Überblick über kennzeichnungspflichtige Lebensmittelzusatzstoffe und führt entsprechende Kennzeichnungsvorgaben auf. Neu sind darüber hinaus zwei Unterkapitel zu den Themen „Produkthaftung und Rückstellproben“ sowie „Abfallmanagement und Mehrwegpflicht“. In Letzterem sind u. a. Informationen zur seit Januar 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht zu finden, die v. a. für Betreibende von Bistro, Kiosk oder Cafeteria relevant sein kann und Essen zum Mitnehmen anbieten.

Weiterführende Informationen aktualisiert und ergänzt

Einige Kriterien und Informationen im DGE-Qualitätsstandard sind seit der Neuauflage 2020 mit einem entsprechenden Stichwort versehen. Unter diesem finden Interessierte auf der Internetseite www.schuleplusessen.de weiterführende Informationen in Form von Links zu Institutionen und/oder Publikationen, die zusätzliche Informationen und Hilfestellungen für die Praxis vorhalten. Aktualisiert und erweitert bietet diese Liste an Stichworten nun noch mehr Links zu Hintergrundinformationen und Praxishilfen. Neu sind jetzt etwa die Stichworte „Fair gehandelte Lebensmittel“ oder „Verpackungen“.

Unter den folgenden Links gelangen Sie…

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Dann nehmen Sie am nächsten „WissensSchnittchen“, unserem digitalen Informations- und Austauschformat, am Dienstag, den 14.11.23 von 14.30 bis 16.00 Uhr teil. Mehr Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie ab Anfang November unter SERVICE – AKTUELLES