Good Practice-Schulträger

Stadt Oldenburg

Stadt Oldenburg | Speiseraum Grundschule Kreyenbrück | © Sascha Stüber

Ort: Stadt Oldenburg

Internetseite: www.oldenburg.de | Bereich Schulverpflegung  

Ansprechpartner*innen: Frau Sarah Bruns (Koordinatorin für Schulmensen)

Verpflegungssystem: von Warmverpflegung über Kühlkost bis Mischküche, je nach Schulgröße gestaffelt, vorzugsweise Mischküche

Ausgabesystem: unterschiedlich, vorzugsweise Selbstbedienungsinseln (free Flow)

Verantwortungsbereich:

Grundschulen: 28 – davon 14 mit Ganztag
Förderschulen: 5 – davon 3 mit Ganztag und Selbstversorgung
Gymnasien: 6
Gesamtschulen: 3 – alle mit Ganztag
Oberschulen: 4 – alle mit Ganztag
Berufsbildende Schulen: 4 – alle mit Ganztag

Anzahl der Schüler*innen: ca. 30.000

Anzahl der Essen pro Tag: 3.800

Stand der Daten und des Berichtes: Dezember 2020

Gute Schulverpflegung als kommunale Verantwortung

Dies hat sich die Stadt Oldenburg zur Aufgabe gemacht, denn jährlich werden in Oldenburger Schulen ungefähr 600.000 Mittagessen ausgegeben. Die Zahl ist steigend, da immer mehr Schulen Ganztagsschulen werden und der Bedarf an einer Schulverpflegung steigt.

Mit Blick auf die Gesundheit der Schüler*innen, den Bildungsauftrag und die immer größere Bedeutung von Aspekten der Nachhaltigkeit, hat der Rat der Stadt Oldenburg am 16.Dezember 2019 das Rahmenkonzept „Schulverpflegung in Oldenburg“ beschlossen.

Vorangegangen ist diesem Ratsbeschluss ein intensiver Prozess, in dem besonderer Wert auf die Zusammenführung der unterschiedlichen Interessen aller Akteure gelegt worden ist.

Unter der Federführung des Amtes für Schule und Bildung wurde eine Arbeitsgruppe aus unterschiedlichen Bereichen gegründet. Beteiligt waren:

  • Vertreter*innen aller Schulformen
  • Eltern und Schüler*innen
  • der Ernährungsrat Oldenburg
  • Vertreter*innen der Verwaltung sowie
  • ein Kooperationspartner des Ganztages,

um die Kernfrage „Was ist eine gute Schulverpflegung?“  in allen Facetten zu berücksichtigen.

Herausgekommen ist ein umfangreiches Konzept, das klar gegliedert die vielen Bereiche der Schulverpflegung behandelt und konkrete Umsetzungsvorgaben macht:

Zur Qualität des Essens:

  • Die Qualität des Essens soll den DGE-Qualitätsstandards der Schulverpflegung mit möglichst hohem Bio-Anteil entsprechen.
  • Fleisch wird langfristig nur in Bio-Qualität und in reduzierter Menge angeboten.
  • Ein verringertes Angebot von Süßigkeiten und zuckerhaltigen Getränken im Bereich der Zwischenverpflegung ist vorgesehen.
  • Kaffee, Tee und Bananen werden ausschließlich aus fairem Handel angeboten.
  • Mensen werden mit Trinkwasserspendern ausgestattet.

Zu den Räumlichkeiten:

  • Jedes Verpflegungssystem ist der Größe der Schule angepasst, soll jedoch, wenn möglich, als Mischküche mit hohen Frischeanteil betrieben werden.
  • Als Ausgabesystem wird das „Free Flow-System“ favorisiert, um den Schüler*innen eine hohe Wahlmöglichkeit zu ermöglichen. Gleichzeitig lassen sich anfallende Speisereste besser steuern und reduzieren.
  • Für die Akzeptanz der Mensa als Aufenthalts- und Pausenraum wird der Raum auf Grundlage der aktuell gültigen Musterraumprogramme differenziert altersgerecht und zeitgemäß ausgestattet.
  • Eine hohe Bedeutung wird dabei der Raumakustik, Lichtgestaltung, Lüftung und dem Mobiliar zuteil.
  • Ebenso wird eine multifunktionale Nutzung mitgedacht.

Zur Organisation:

  • Als Betreiberform setzt die Stadt auf externe Betreiber, denen die Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  • Für Schüler*innen gibt es einen einheitlichen Ausgabepreis, unterschiedlich im Primar- und Sekundarbereich (dort gestaffelt nach der Spontanität der Buchung).
  • Die Stadt übernimmt die Abrechnung der Mittagessen mit den Eltern.
  • Für eine bargeldlose Bezahlung an weiterführenden Schulen wird die Hard- und Software bereitgestellt.
  • Eine regelmäßige Kommunikation aller Beteiligten der einzelnen Schule ist in Form eines Mensaausschusses im Konzept festgeschrieben.
  • Darüber hinaus tagt übergeordnet die AG „Schulverpflegung in Oldenburg“ ca. zweimal jährlich.
  • Um die erforderlichen Pausenzeiten zu ermöglichen, wird eine entsprechende Rhythmisierung des Schulalltages vorgesehen.
  • Eine gute Übersicht gibt die Homepage der Stadt

Zur Ernährungsbildung:

  • Schulen werden einmalig finanziell unterstützt zur Implementierung von Ernährungsbildung.
  • Kooperationspartner zur Ernährungsbildung können ins Schulprogramm integriert werden.

Weitere Punkte und Nachhaltigkeitsaspekte:

  • Die Aspekte der Nachhaltigkeit spiegeln sich in einem festgeschriebenen Bio-Anteil, reduziertem Fleischanteil pro Mahlzeit/Woche, Einsatz von fair gehandelten, saisonalen und regionalen Produkten, Vermeidung von Speiseabfällen und Verpackungsmaterial, energieeffizienten Küchengeräten und Subventionierung des Ausgabepreises (um „faire“ Arbeitsbedingungen zu ermöglichen) wider.
  • Um Inklusion und Teilhabe für alle zu ermöglichen, wird ein barrierefreier Zugang sowie ein entsprechendes Speiseangebot vorgehalten (vegetarische oder schweinefleischfreie Gerichte, sowie die Berücksichtigung von Allergien).
  • Die Identifizierung beim Mittagessen im Sekundarbereich erfolgt überwiegend mittels einer Karte auf Guthabenbasis, so sind BuT-berechtigte Schüler*innen , die das Essen kostenlos erhalten, nicht erkennbar.
  • Auch die Öffnung der Mensa für außerschulische Personen ist nicht ausgeschlossen.

Diese Ziele werden sukzessive mit jeder neuen Ausschreibung oder Baumaßnahme umgesetzt, bestehende Vertragspartner werden hinsichtlich Verbesserungen in diese Richtung unterstützt (z.B. bei der Bio-Zertifizierung).

Ein Jahr nach Verabschiedung dieser hohen Ziele gibt es noch viel zu tun. Doch erste Ergebnisse stimmen die Stadt zufrieden. Die Schulen können mit diesen klaren Vorgaben Ernährungsbildung besser mit der Umsetzung der Verpflegung an ihren Schulen verknüpfen. Für alle Speisenanbieter gibt es klare Vorgaben und durch die Satzung zur Mittagsverpflegung ist der Preis für die Schüler*innen einheitlich geregelt. Nach Auskunft der Stadt ergeben sich mit Blick auf die großen inhaltlichen Fortschritte eine als moderat zu bezeichnende Steigerung der Kosten.

Eine erste grundlegende Evaluation ist zum Ende des Schuljahres 2024/25 geplant.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.oldenburg.de/schulverpflegung

Bildnachweis: Speiseraum Grundschule Kreyenbrück | © Sascha Stüber