19.05.2023

Investitionsprogramm Ganztagsausbau – Schulküchen sind mitgedacht

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger haben die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau unterzeichnet. Damit stellt der Bund den Ländern bis Ende 2027 fast drei Milliarden Euro zur Verfügung, um den Ganztag für Grundschulkinder auszubauen. Das Programm macht es Trägern möglich, Landesmittel auch für den Bau und die Ausstattung von Schulküchen zu beantragen.

Zuvor hatten bereits alle 16 Bundesländer die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Die Finanzhilfen des Bundes werden für zusätzliche investive Maßnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen oder qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt. Die Mittel können für den Erwerb von Gebäuden und Grundstücken, den Neubau, den Umbau und die Erweiterung sowie die Sanierung (einschließlich der energetischen Sanierung) sowie für die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote verwendet werden.

Finanzhilfe für Bau und Ausstattung von Küchen und Mensen

Kommunalen und freien Trägern wird es damit möglich sein, Landesmittel auch für den Bau und die Ausstattung von Schulküchen und Mensen zu beantragen. Auf Beschluss der Kultusministerkonferenz haben Ganztagsschulen die Pflicht, Kindern und Jugendlichen ein Mittagessen anzubieten. Mit dem Ganztagsausbau in Grundschulen nimmt die Bedeutung der Schulverpflegung für Gesundheitsförderung, Prävention und gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen weiter zu. Von zentraler Bedeutung ist, dass Schulverpflegung von vorneherein beim Bau und in der Betreuung mitgedacht wird.

Was Träger jetzt tun können

  • Organisation der Schulverpflegung als Aufgabe annehmen: Schulmahlzeiten sind integraler Bestandteil eines qualitätsorientierten Ganztages. Wenn Kinder bis zu acht Stunden am Tag in der Schule verbringen, ist die Schule nicht nur Lern- sondern auch Lebensort. In gemeinsamer Verantwortung können Träger und Schule ein gesundheitsförderliches und nachhaltiges Verpflegungsangebot schaffen, das alle Tagesmahlzeiten einbezieht und die Wünsche und Bedarfe der Schüler*innen berücksichtigt. Hierfür ist ein differenziertes und akzeptanzförderndes Raumkonzept erforderlich, das Küche und Mensa einbindet.
  • Weichen für ein professionelles Verpflegungsmanagement stellen: Schulverpflegung muss wirtschaftliche, hygienerechtliche und nicht zuletzt ernährungsphysiologische und ökologische Bedingungen erfüllen. Als Gestalter stehen Schulträger an erster Stelle im Qualitätsentwicklungsprozess. Wenn entsprechende Kriterien in allen Planungs-, Organisations- und Umsetzungsphasen berücksichtigt werden, kann Schulverpflegung auf Dauer gelingen und ökonomischen Aspekten Rechnung tragen.
  • Fachkompetente Unterstützung in Anspruch nehmen: Auf Länderebene stehen die Vernetzungsstellen Schulverpflegung den Schulträgern bei der Gestaltung und Organisation der Schulverpflegung mit umfangreichen Unterstützungsangeboten zur Seite. Auf Bundesebene koordiniert das NQZ Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung. Einen Empfehlungsrahmen für akzeptanz- und gesundheitsfördernde sowie nachhaltige Schulmahlzeiten setzt der DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen. An diesem können sich Schulträger orientieren.

Hintergrund

Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau steht in engem Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter, der 2021 im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt wurde. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird dann in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. So ist sichergestellt, dass ab 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Träger können Anträge auf Landesmittel in ihrem Bundesland stellen, sobald ein entsprechendes Länderprogramm veröffentlicht ist.

Quelle: NQZ – NEWS vom 19.05.2023