05. Oktober 2023
neue Bio-AHV-Verordnung

EU-Bio-Logo
Bronze, Silber und Gold für mehr Bio in der AHV
Die neue Bio-AHV-Verordnung ist Anfang Oktober in Kraft getreten. Die von Bundesminister Cem Özdemir vorgelegte Verordnung regelt die Kontrolle und Kennzeichnung von Bio- Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung. Sie soll die eingesetzten Bio- Anteile für die Tischgäste besser sichtbar machen, die Bio-Zertifizierung vereinfachen und den Verbraucherschutz stärken.
Mit der neuen Bio-AHV-Verordnung (Bio-AHVV) werden speziell auf die Belange der Außer-Haus-Verpflegung zugeschnittene nationale Regelungen zur Bio-Auslobung geschaffen. Das betrifft alle, die Bio-Lebensmitteln bei Mahlzeiten außer Haus einsetzen und damit werben möchten: Restaurants, Kantinen und Mensen genauso wie Imbiss-Buden. Die neue Verordnung verlangt, dass in einer Zutatenliste angegeben werden muss, was die Küchen in Bio-Qualität einsetzen. Das heißt für die Praxis: Wenn Küchen anfangen, bestimmte Lebensmittel in Bio-Qualität zu verwenden, dann müssen sie dies konsequent im ganzen Speiseplan umsetzen. Das soll den Einkauf, die Lagerhaltung und die Kontrolle vereinfachen. Mit den neuen Regelungen können die AHV-Küchen darüber hinaus die eingesetzten Bio-Anteile auszeichnen.
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